Verschiedene Wege zur Pflege
Unsere Leistungen
Notfall/-Ersatzpflege
1:1 Betreuung
Urlaubsbetreuung/- vertretung
ÜberleitungsPflege
Die Überleitungspflege bspw. häusliche Krankenpflege umfasst nach §37 Absatz 1 a SGB V die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Versicherte erhalten bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall Überleitungspflege, wenn Krankenhausbehandlung geboten aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Aber auch wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit insbesondere nach Krankenhausaufenthalt nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung soweit keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des XI. Buches (SGB)vorliegt. Die häusliche Krankenpflege umfasst auch die ambulante palliative Versorgung.
PlfegeBeratung
Wir beraten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Bezug auf fachliche, individuelle und gesicherte Versorgung. Wir beraten im pflegerischen sowie im Bereich von technische Hilfsmittel. Mit den passenden Hilfsmitteln ist es einfacher die die pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten sowie Sicherheit und Vertrauen zu vermitteln. Individuelle Entlastungsangebote oder Wohnraum Gestaltungsmöglichkeiten werden von uns aufgezeigt ebenso die Möglichkeit Finanzierung Zuschüsse werden von uns dargelegt.
Wir sind für Sie da
Hier klicken
Mehr zur Notfallbetreuung
Hier klicken